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Dem Wirtschaftsprüfer obliegt gemäß § 268 UGB die gesetzliche Abschlussprüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen von Unternehmen und anderen Institutionen. Mit der Abschlussprüfung gibt der Wirtschaftsprüfer ein Urteil darüber ab, ob der Jahres- bzw. Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung entspricht.
Es wird insbesondere überprüft ob
- die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind
- mit dem veröffentlichten Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird;
- der Lagebericht im Einklang mit dem Abschluss steht sowie die dort enthaltenen Angaben zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem zutreffend sind.
Die gesetzlichen Vertreter eines Unternehmens haben dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss und den Lagebericht vorzulegen. Sie haben ihm zu gestatten, die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände und Schulden zu prüfen. Der Abschlussprüfer kann von den gesetzlichen Vertretern auch alle Nachweise verlangen, die er für eine sorgfältige Prüfung als notwendig erachtet. Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Im Bericht ist festzustellen, ob die Buchführung, der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die gesetzlichen Vertreter die verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht haben.
Wir sind Ihr kompetenter und loyaler Partner in Sachen Wirtschaftsprüfung
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